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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Technikereinsatz

Reparaturarbeiten sind immer sofort BAR zu zahlen.

Der erste Reparatureinsatz dient zur Feststellung des Fehlers und wird gemäß den anfallenden Fahrtkosten- und Arbeitszeitkosten nach Stundenlohn abgerechnet.

Dieser Betrag wird bei einem Technikereinsatz auf jeden Fall berechnet, auch wenn keine Reparatur weiter gewünscht wird. Weitere Arbeiten werden gemäß des Kostenvoranschlages durchgeführt und ebenfalls bar abgerechnet. Geleistete Anzahlungen werden ggfs. Mit der Endberechnung verrechnet.

Der Stundenlohn beträgt zurzeit 84,–€ und wird in Zeitwerten (4AW/h) abgerechnet und die Technikerfahrtzeit (zur Zeit 72,–€/h) wird in Fahrtwerte (6FW/h) abgerechnet (inkl. der zurzeit gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer). 1 FW = 10min., 1 AW=15min., zzgl. Bereitstellung Servicefahrzeug-Pauschale 20,- €.

Die Arbeitszeit beginnt mit der Anfahrt zu Ihnen und endet mit dem Wiedereintreffen an der Firma. Sofern Ersatzteile bestellt werden müssen und eine zweite Fahrt nötig wird, stellen wir auch diese Fahrzeit in Rechnung.

Unsere Techniker sind angehalten und berechtigt sofort gegen Quittung zu kassieren.

Bei einem Kostenvoranschlag für eine Reparatur wird bei Ausführung die Kostenpauschale zeitgemäß mit verrechnet und bei Neukauf wird der Betrag teilweise abgezogen. Die Entfernungspauschale wird nicht verrechnet.

Sie haben also keinen Verlust, wenn Sie uns weiterhin in Anspruch nehmen.

Doch möchten Sie anderweitig einen Neukauf tätigen oder die Reparatur durchführen lassen, ist dieser Betrag für die geleistete Arbeit zu entrichten.

Ersatzteile

Ersatzteile werden nach Auftragserteilung bestellt und sind sofort nach Erhalt zur Abholung bei uns im Lager bereit. Die Teile werden für Sie maximal 4 Wochen aufbewahrt. Danach werden die Teile an den Lieferanten zurückgeschickt und die Kosten für die Rücksendung werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Reparaturen beträgt 6 Monate. Für Neugeräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen des Herstellers.

Zahlung

Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen zu berechnen.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kamen.


Stand: Januar 2025